Messwertauswertung

Tiefendifferenzmessung

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Bei den Härteprüfverfahren Rockwell, Kunststoffprüfung, Kohlenstoffprüfung und modifizierte Brinellhärteprüfung mit Eindringtiefenmessung ist zur Ermittlung des Härtewertes eine Tiefendifferenzmessung notwendig. Dabei wird die Eindringtiefe gemessen, die durch den Eindringkörper entsteht. Dies wird bei modernen Härteprüfmaschinen mithilfe eines Tiefenmesstasters durchgeführt.

Der Ablauf einer Tiefendifferenzmessung sieht wie folgt aus (siehe Grafik unten):

1. Prüfschritt
Zunächst wird der Eindringkörper mit der Prüfvorkraft (auch Vorkraft oder Vorlast genannt) bis zur Eindringtiefe h0  in die zu prüfende Probe gedrückt. h0 definiert die Bezugsebene (Basis) für die spätere Messung der bleibenden Eindringtiefe (h).

2. Prüfschritt
Im Anschluss wird die Prüfzusatzkraft in einer nach der jeweiligen Norm definierten Einwirkdauer (mehrere Sekunden) aufgebracht, wobei der Eindringkörper bis zur maximalen Eindringtiefe h1 in die Probe eindringt.  Die Summe aus Prüfvorkraft und Prüfzusatzkraft ergibt die Prüfgesamtkraft (auch Hauptkraft oder Hauptlast genannt).

3. Prüfschritt
Nach Ende der Einwirkdauer wird die Prüfzusatzkraft wieder entfernt, der Eindringkörper bewegt sich um den elastischen Anteil der Eindringtiefe an der Prüfgesamtkraft nach oben und verharrt auf der Höhe der bleibenden Eindringtiefe h.  Diese wird auch als Tiefendifferenz bezeichnet (Differenz der Eindringtiefen vor und nach Aufbringung der Prüfgesamtkraft). Mithilfe der bleibenden Eindringtiefe h wird dann die Härte nach einer in der jeweiligen Norm definierten Formel automatisch von der Härteprüfmaschine berechnet und ausgegeben.

 

Tiefendifferenzmessung