Diese Vertragsgrundlagen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Lieferbedingungen vom 1. Jänner 2002.

Vertragsgrundlagen Service-Vertrag für Wartung und/oder Software-Pflege der EMCO-TEST Gruppe

Stand 24. April 2019

1. Präambel
Im Zuge eines Servicevertrags übernimmt EMCO-TEST die Wartung und/oder die Software-Pflege der im Servicevertrag spezifizierten Härteprüfmaschine(n) gemäß Vertragsinhalt und auf Grundlage dieser Bestimmungen. Diese dienen zur Erhaltung der Betriebssicherheit und normkonformen Betriebsbereitschaft der Maschine, ohne allerdings Unterbrechungen der Betriebsbereitschaft ausschließen zu können.

2. Leistungsumfang Wartung
2.1 EMCO-TEST führt regelmäßig gemäß Serviceintervall die Wartung an der(n) Härteprüfmaschine(n) durch. Diese erfolgen zu den üblichen Geschäftszeiten des Käufers und werden terminlich rechtzeitig mit dem Käufer abgestimmt. Die Härteprüfmaschine(n), Anzahl der zu erstellenden Kalibrierscheine nach ISO/IEC 17025 bzw. Überprüfungsprotokolle (inkl. Prüfmethode) und die vereinbarten Wartungsintervalle sind im Servicevertrag angeführt.

Die Arbeiten der Wartung umfassen insbesondere:

a) Prüfen der Härteprüferfunktionen, der Elektronik, div. Motoren, Parameter und Konfigurationen.
b) Optimierung der Messunsicherheit durch: Justieren von Komponenten (inneres Prüfsystem, ind. Näherungsschalter, Objektive, etc.).
c) Überprüfung von Verschleißteilen.
d) Austausch nicht mehr voll funktionsfähiger Verschleißteile (Materialkosten nicht inkludiert).
e) Prüfung der Prüfkräfte (Vor- und Hauptkraft).
f) Durchführen von Probemessungen.
g) Kalibrierung und Erstellen von Kalibrierschein(en) nach ISO/IEC 17025 bzw. Überprüfungsprotokoll gemäß Vertragsumfang.
h) Installation der neuesten Prüfsoftware sofern ein Anspruch auf Software-Pflege besteht.
i) Falls bei Bedarf eine Unterweisung/Schulung des Bedienerpersonals in der Bedienung der Härteprüfmaschine erforderlich ist, und dies bei der Wartung ohne wesentlichen zeitlichen Mehraufwand (< 1h) möglich ist.

2.2 EMCO-TEST setzt für die Wartungsarbeiten qualifizierte Servicetechniker ein. Der Servicetechniker wird von EMCO-TEST im erforderlichen Umfang mit Wartungsmaterial, Werkzeuge, Diagnose-/Testeinrichtungen und Dokumentationen ausgestattet.
2.3 Nicht im Leistungsumfang enthalten sind:
a) Wartungsarbeiten außerhalb der vereinbarten Wartungsintervalle.
b) Maßnahmen zur Beseitigung von Störungen.
c) Sämtliche Materialkosten, Austausch defekter oder nicht mehr voll funktionsfähiger Teile, die im Zuge der regelmäßigen Wartung angefallen sind.
d) Wartung von nicht erfassten Härteprüfern, Anbauten oder sonstige Einrichtungen.

 

2.3 Nicht im Leistungsumfang enthalten sind:
a) Wartungsarbeiten außerhalb der vereinbarten Wartungsintervalle.
b) Maßnahmen zur Beseitigung von Störungen.
c) Sämtliche Materialkosten, Austausch defekter oder nicht mehr voll funktionsfähiger
Teile, die im Zuge der regelmäßigen Wartung angefallen
sind.
d) Wartung von nicht erfassten Härteprüfern, Anbauten oder sonstige Einrichtungen.

2.4 Die nicht im Servicevertrag für Wartung enthaltenen Leistungen werden nach den jeweils geltenden Kostensätzen von EMCO-TEST verrechnet.

3. Leistungsumfang Software-Pflege
3.1 EMCO-TEST überwacht (z.B. als akkreditiertes Kalibrierlabor nach ISO/IEC 17025 oder durch aktive Mitarbeit in diversen Normausschüssen und Gremien) die Entwicklung der für die Härteprüfung relevanten Normen gemäß ISO und ASTM und pflegt relevante Änderungen der Normen in die betroffenen Software- und Firmware-Steuerungen der EMCO-TEST Produktpalette ein.
3.2  Nach Veröffentlichung von neuen Versionen oder Updates des unterstützten Betriebssystems (Microsoft Windows) werden eventuell erforderliche Anpassungen zum Erhalt der Kompatibilität in die Software eingearbeitet.
3.3 Die Software wird stetig nach dem von EMCO-TEST analysierten Gesamt-Marktbedürfnissen hinsichtlich Bedienkomfort, Design und Funktionsumfang weiterentwickelt und verbessert.
3.4 EMCO-TEST ist bestrebt, alle sich aus den oben genannten Punkten 3.1 bis 3.3 ergebenden Aktualisierungen (Updates) der Software und Firmware bis spätestens 12 Monate nach Veröffentlichung für zugrunde liegende und durch EMCO-TEST gelieferte Hardwarekonfigurationen installierbar und lauffähig bereit zu stellen. In einzelnen Fällen kann eine Aufrüstung des Härteprüfers erforderlich sein (z.B. Upgrade von PC Komponenten, Speichererweiterung o.d.gl). Die Kosten für derartige Nach-/Aufrüstungen sind nicht im Servicevertrag inkludiert.

Verfügbarstellung der Software-Pflege für die Härteprüfmaschine:

a) EMCO-TEST informiert den im Vertrag genannten Ansprechpartner pro-aktiv über die Verfügbarkeit neuer Software und/oder Firmware Versionen für die im Vertrag genannte(n) Härteprüfmaschine(n) und stellt das Update Online über einen Download-Link  zur Verfügung.  Dieses Update kann dann durch den Käufer entweder direkt oder über eine Zwischenspeicherung auf einem USB Stick auf die Härteprüfmaschinen übertragen und installiert werden. Das jeweilige Update ist dabei jeweils an eine, im Vertrag spezifizierte Härteprüfmaschine gebunden und nicht auf andere Härteprüfmaschinen übertragbar.
b) Falls gewünscht unterstützt, nach entsprechender Terminvereinbarung, ein EMCO-TEST Techniker durch Online Support (via. Skype, TeamViewer oder telefonisch jeweils in Deutsch oder Englisch) die Installation des Updates. Sollte dieser Update Support durch im Verantwortungsbereich des Betreibers liegende Gründe über eine normale Updateroutine hinausgehend verlängert werden, ist ein Online Support bis zum Gesamtausmaß von max. 1 Stunde pro neu zur Verfügung gestellter Softwareaktualisierung im Servicevertrag inkludiert. Ein gewünschter, darüber hinaus gehender Online Support wird getrennt in Rechnung gestellt.

 

3. Servicezeiten / Erreichbarkeit
Der Servicevertrag wird durch EMCO-TEST im vereinbarten Serviceintervall gemäß Vertrag durchgeführt. 

Darüber hinaus bietet EMCO-TEST als Hersteller eine Online-Serviceplattform, über welche rund um die Uhr (24/7) Anliegen an die Experten von EMCO-TEST gemeldet und transparent nachverfolgt werden können: https://jira.emcotest.com/servicedesk/

EMCO-TEST Spezialisten am EMCO-TEST Herstellerstandort in 5431 Kuchl, Österreich, bearbeiten diese Anliegen innerhalb der Geschäftszeiten umgehend und unterstützen den Käufer ergänzend zum Werksservice vor Ort mit der Kompetenz als Hersteller.

                                            

4. Mitwirkungspflicht des Käufers
4.1 Bei der Nutzung der Härteprüfmaschine bzw. in der Umsetzung der Serviceleistungen ist die Bedienungsanleitung des Herstellers und sonstige Hinweise von EMCO-TEST zu beachten. Der Käufer trifft im Rahmen des Zumutbaren die erforderlichen Maßnahmen, die eine Feststellung der Fehler und Ihrer Ursachen erleichtern.
4.2 Soweit im Vertragsumfang eine Wartung vorgesehen ist erhalten EMCO-TEST Servicetechniker den freien Zugang zu der Härteprüfmaschine sowie die nötige Abstellfläche zum Ablegen von Werkzeugen, Geräten, Ersatzteilen, etc. Der Käufer hält alle für die Durchführung der Wartung benötigten technischen Einrichtungen (z. Bsp. Hebewerkzeuge) bereit und stellt diese dem EMCO-TEST Service kostenlos zur Verfügung.
4.3 Um eine nachhaltige Software-Pflege an einer Härteprüfmaschine erfüllen zu können ist der Käufer verpflichtet, die Härteprüfmaschine jeweils auf dem letzten, von EMCO-TEST veröffentlichten Software-Stand zu halten. Dazu hat der Käufer sicherzustellen, dass (a) im Rahmen eines Servicevertrags Software-Pflege alle zur Verfügung gestellte Updates installiert wurden oder (b) vor Abschluss eines Servicevertrag für Software-Pflege die dem Vertrag unterliegende(n) Härteprüfmaschine(n) durch einen Nachkauf allfällig versäumter Updates wieder auf den letzten Stand zu bringen (ein derartiger Nachkauf ist kostenpflichtig und nicht im Servicevertrag Software Pflege inkludiert).
4.4 Auf Wunsch des EMCO-TEST-Servicetechnikers stellt der Käufer einen Beauftragten als Ansprechpartner und zur Unterstützung am Aufstellungsort zur Verfügung.
4.5 Der Käufer hat die Pflicht dem EMCO-TEST-Servicetechniker über bestehende Sicherheitsvorschriften, soweit diese von Bedeutung sind, zu unterrichten. Bei Verstößen gegen diese Sicherheitsvorschriften ist der Käufer aufgefordert dies sofort der Leitung Service von EMCO-TEST zu melden.

 

5.  Preis und Zahlung
5.1 Die Vertragsleistung Wartung wird jeweils nach erfolgter Ausführungen gemäß Wartungsintervall dem Käufer in Rechnung gestellt.
5.2  Die Abrechnung der Vertragsleistung Software-Pflege erfolgt, sofern diese nicht aus dem Kaufmodell oder eines Lizenzvertrages gedeckt ist, durch EMCO -TEST an den Käufer beginnend 12 Monate nach Auftragsbestätigung jeweils im Voraus für das folgende Vertragsjahr. (D.h. allfällig bereitgestellte Softwareverbesserungen innerhalb des ersten Vertragsjahres sind bei Anspruch auf Software-Pflege kostenfrei).  Bei nachträglicher Ergänzung weiterer Softwaremodule auf der Härteprüfmaschine werden diese automatisch in einen bestehenden Servicevertrag Software-Pflege aufgenommen und der Abrechnungsbetrag ab dem nächstfolgenden Hauptstichtag an den aktuellen Softwareumfang angepasst.
5.3 Die Zahlung ist dabei gemäß den in Vertrag vereinbarten Zahlungsbedingungen mit Erhalt der Rechnung zu leisten. Ist im Vertrag keine abweichende Zahlungsbedingung geregelt, ist die Zahlung binnen 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzüge fällig.
5.4 Die von EMCO-TEST erbrachten Leistung werden zu den jeweils gültigen Verrechnungssätzen abgerechnet, sofern einzelvertraglich nichts anderes geregelt ist.
5.5  Ist eine separate Anfahrt von EMCO-TEST infolge besonderer Terminwünsche des Käufers notwendig, so werden die Kosten der für die An- und Abreise nach Aufwand gemäß den Verrechnungssätzen von EMCO-TEST berechnet und in Rechnung gestellt. Die Reisekostenpauschalen gelten nur im Zusammenhang mit der durch EMCO-TEST geplanten Routenplanung innerhalb des gemäß Vertrag vereinbarten Serviceintervalls.
5.6 Verlängert sich der Aufenthalt beim Käufer durch weitere Arbeiten außerhalb der vereinbarten Vertragsleistung (z.B. Reparaturen, einvernehmlich erweiterter Leistungsumfanges), so wird die außerhalb der Vertragsleistung fallende Arbeitszeit gemäß den gültigen Verrechnungssätzen von EMCO-TEST in Rechnung gestellt.
5.7 Verlangt der Käufer die Arbeiten außerhalb der üblichen Arbeitszeit und ist EMCO-TEST damit einverstanden, so trägt der Käufer die damit verbundenen Mehrkosten.
5.8 Nicht im Vertragsumfang beinhaltete Arbeits- und Materialkosten werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet und nach Abschluss der Arbeiten zu den jeweils zum Zeitpunkt der Lieferung/Leistungserbringung gültigen Preisen von EMCO-TEST in Rechnung gestellt.
5.9 Die Preise bestehender Service-Verträge verstehen sich als wertgesichert auf Basis des Index für Verbraucherpreise 2015, wie er vom österreichischen statistischen Zentralamt auf dessen Homepage zum Vertragsstichtag ausgewiesen wird bzw. dessen Folgeindex. Ausgangsbasis für die Berechnung der Wertsicherung ist der im Jänner des Jahres in dem der Vertragsbeginn fällt veröffentlichte Index. Die Anpassung gemäß Wertsicherung erfolgt pro Kalenderjahr. Sämtliche Preise ändern sich zu diesem Zeitpunkt entsprechend der Valorisierung. Der Auftraggeber verzichtet auf den Einwand der Verschweigung, wenn EMCO-TEST Wertsicherungsanpassungen außer Acht lässt.

6. Vertragsdauer und Beendigung
6.1 Der Vertrag tritt mit dem Datum der EMCO-TEST Auftragsbestätigung (Hauptstichtag) in Kraft und wird auf die Dauer von einem Jahr abgeschlossen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, falls nicht eine der Parteien bis spätestens drei Monate vor Vertragsende schriftlich kündigt.

EMCO-TEST ist bestrebt, die Software Pflege so lange wie möglich aufrecht zu erhalten. Aus wirtschaftlichen Gründen endet aber die Software Pflege in der Regel 5 Jahre nachdem die Serienfertigung der zugrundeliegenden Produkte eingestellt wurde. 

7. Sonstige Bestimmungen

7.1 Erfüllungsort für Leistungen aus einem Service‐Vertrag Wartung ist die im Vertrag spezifizierte Lieferadresse (= Standort der im Vertrag spezifizierten Maschine(n)), sofern sich nicht im Einzelfall aus der Art der Leistung etwas anderes ergibt oder vereinbart ist. Eine Standortänderung einer oder mehrerer im Vertrag beinhalteten Härteprüfmaschine(n) ohne einvernehmliche Anpassung des Vertrages entbindet EMCO‐TEST von der Leistungsschuld. 7.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.