Härteprüfmaschinen unterliegen mehreren EU-Richtlinien und müssen demnach diese einhalten und mit einem CE-Kennzeichen versehen werden.
Das heißt, es wird überprüft, welchen Richtlinien das Produkt unterliegt und ob das Produkt die in den jeweiligen Richtlinien vorgegebenen Sicherheitsziele erreicht.
Dies wird durch eine Konformitätsbewertung (Risikoanalyse) vorgenommen, um die für die Maschine geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln. Anschließend wird die Maschine unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Risikoanalyse konstruiert und gebaut.